Mittwoch, 8. August 2007
Anhang zum Tarifvertrag
An alle Mitarbeiter
Anhang zum Tarifvertrag
(Arbeitsbefreiung in bestimmten Fällen)

Krankheit

Krankheit ist keine Entschuldigung. Auch ein Attest Ihres Arztes
ist kein Beweis. Wenn Sie in der Lage waren, den Arzt aufzusuchen,
hätten Sie auch zur Arbeit kommen können.

Todesfall in der Familie

Wird nicht entschuldigt. Für den Verblichenen können Sie ohnehin
nichts mehr tun und jemand anderes kann genauso gut die
notwendigen Maßnahmen treffen. Wenn Sie die Beerdigung auf den
späten Nachmittag legen, geben wir Ihnen gern eine halbe Stunde
früher frei - vorausgesetzt Sie sind mit der Arbeit fertig.

Eigener Todesfall

Hier dürfen Sie mit unserem Verständnis rechnen, wenn Sie:

Uns zwei Wochen vorher über Ihr Ableben informieren, damit wir
rechtzeitig eine neue Kraft einstellen können.
Spätestens bis 8.00 Uhr anrufen, damit wir entsprechende Maßnahmen
einleiten können.
Ihre und die Unterschrift des behandelnden Arztes vorlegen, dass
Sie verstorben sind. Liegt eine der Unterschriften nicht vor,
werden Ihnen die Fehlzeiten vom Jahresurlaub abgezogen.

Operative Eingriffe

Chirurgische Eingriffe an unseren Arbeitskräften sind untersagt.
Wir haben Sie so eingestellt, wie Sie sind. Die Entfernung oder
Veränderung eines Teiles von Ihnen verstößt gegen den vereinbarten
Arbeitsvertrag.

Silberhochzeit oder Goldene Hochzeit

Für derartige Anlässe kann keine Freistellung gewährt werden. Wenn
sie 25 oder gar 50 Jahre mit dem gleichen Menschen verheiratet
sind, seien Sie froh, wenn Sie zur Arbeit gehen dürfen.

Geburtstag

Dass Sie geboren wurden, ist sicherlich nicht Ihr Verdienst. Darum
sehen wir keine Veranlassung, Ihnen in solchen Fällen eine
Freistellung zu gewähren.

Geburt eines Kindes

Für derartige Fehltritte unserer Angestellten ist natürlich keine
Arbeitsbefreiung vorgesehen. Sie hatten ja schon Ihren Spaß

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